Hohenzollern-Klage-Wiki

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„Zur Selbstverständigung einer Demokratie gehört die kontinuierliche Auseinandersetzung mit ihrer Geschichte. Die aktuelle Debatte, die im Zusammenhang mit den Forderungen des sogenannten „Hauses Hohenzollern“ an die öffentliche Hand geführt wird, stellt in vielerlei Hinsicht nicht zuletzt deshalb einen grundlegenden demokratischen Selbstverständigungsdiskurs dar, weil die großen politischen Umbrüche des 20. Jahrhunderts wie in einem Prisma an diesem Fall verhandelt werden: die Auseinandersetzung der jungen Weimarer Demokratie mit den alten monarchischen Eliten, der Anteil dieser Eliten an der Zerstörung der Demokratie 1933 und die Wahrnehmung und Bewertung dieser Entwicklungen in der Zeit nach 1945 und in der Gegenwart. Die Revolution von 1918 führte zu der erzwungenen Abdankung Wilhelms II. als König von Preußen und Deutscher Kaiser und bedeutete damit das Ende der Monarchie. Damit stand die junge Republik vor der schwierigen Aufgabe, das ehemalige monarchische Eigentum in Privatvermögen der ehemaligen Herrscherfamilie und Staatsvermögen des neuen demokratischen Gemeinwesens aufzuteilen. Während in Österreich das Vermögen der Habsburger größtenteils zugunsten der Kriegsopfer enteignet wurde, behandelte man in Deutschland die Vermögensauseinandersetzung nicht als politische, sondern als rechtliche Frage. Für die ehemalige preußische Herrscherfamilie wurde im Jahr 1926 nach langen Verhandlungen ein entsprechender Teilungsvertrag mit dem preußischen Staat geschlossen. Aus Gründen, die der Öffentlichkeit nicht näher bekannt sind, ist dieser Vertrag heute wieder Gegenstand von Nachverhandlungen zwischen Georg Friedrich Prinz von Preußen, dem Ururenkel des letzten deutschen Kaisers. Damit wird ein eigentlich abgeschlossenes Kapitel der Geschichte heute wieder neu aufgerollt.“

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